Info zur Erhebung des Kurbeitrages: (gültig ab 2010)
 

Wir sind seit 2010 von den Gemeinden dazu verpflichtet worden, den Kurbeitrag auf unsere Kosten direkt von den Mietern am Anreisetag zu erheben.
Wir als Vermieter haften gegenüber der Stadt für die Entrichtung der Kurtaxe durch den Mieter.

Ist dieser nicht Zahlungswillig, müssen wir dies gegenüber der Stadt innerhalb von 24 Stunden zur Anzeige bringen.
Andernfalls haften wir selber für diesen Betrag.

Das Alter der Kinder ist für uns wichtig, da es in den unterschiedlichen Urlaubsorten teilweise unterschiedliche Regeln zur Berechnung des Kurbeitrages gibt.

Dafür bitten wir um Verständnis.